Liegenschaftliche Nachlassregelung
In den letzten Jahren war ein häufiger Anlass für Beauftragungen, sowohl mit Verkehrswertgutachten als auch mit Verkäufen/ Vermittlungen das Thema „Immobilien Vererben/ Übertragen“. Viele Eigentümer einer oder mehrerer Immobilien stellen sich heute bereits früh (genug) die Frage, was nach ihrem Ableben mit den vorhandenen Vermögenswerten geschieht. Eine rechtzeitige Beschäftigung mit dem Thema kann viel Ärger und Streit vermeiden. Ein geplanter und geregelter Übergang dient auch einem möglichst hohen Werterhalt, so dass möglichst wenig Geld „verloren“ geht.

Fragestellungen, für die gemeinsam Antworten entwickelt werden können, sind u.a.:
- Welche Immobilien sind überhaupt vorhanden?
- Welchen Wert haben diese Immobilien?
- Wie teile ich ggf. den Wert auf?
- Renoviere, teile, entwickle, vermiete ich die vorhandene(n) Immobilie(n) weiter?
- Wann tue ich dies?
- Verkaufe ich Immobilien jetzt oder später?
- Übertrage ich heute schon Vermögensteile?
- Welche steuerlichen Auswirkungen sind zu beachten?*
*Es findet keine steuerliche Beratung statt! Es werden lediglich mögliche Konsequenzen aufgezeigt und auf Wunsch Ansprechpartner für eine weitergehende Beratung benannt / vermittelt.
IBV berät Sie, falls nötig natürlich unter Einbindung weiterer Fachleute aus dem eigenen breiten Netzwerk, zu sämtlichen Fragestellungen, die Sie zu dem Thema haben. Ob Sie zunächst diskret in „kleiner Runde“ die Dinge besprechen wollen oder ob im großen Kreis aller Beteiligten Lösungen gefunden werden – beides ist möglich! Im Vordergrund steht auch hier die kundenorientierte Beratung und nicht ein möglicher Auftrag für ein Gutachten oder eine Immobilienvermittlung.
Je nach Umfang der Tätigkeit von IBV ist ein pauschales Honorar oder eine Abrechnung auf Stundenbasis denkbar.